Eigengeschäfte von Führungskräften
Aktiengeschäfte von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Jun88 sowie ihnen nahe stehende Personen sind nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Jun88 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Jun88 mitzuteilen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 20.000 Euro erreicht oder übersteigt. Der Jun88 wurden folgende Geschäfte gemeldet: